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Kooperationen

Die Schulbibliothek ist keine einsame Insel. Sie ist als Bindeglied zu einem umfassenden Bibliotheks- und Informationsnetz in einer Stadt/Region zu verstehen. Wird die Schulbibliothek fachlich fundiert geführt, erwerben Schülerinnen und Schüler dort Kompetenzen, die sie zur Nutzung weiterer Bibliotheken für Schule, Ausbildung und Studium benötigen und die sie zum lebenslangen Lernen befähigen.

Schulbibliotheken finden in Deutschland bei verschiedenen Facheinrichtungen und Netzwerken Unterstützung und Kooperationsmöglichkeiten.

Bibliotheken sind ideale Partner bei der Förderung von Lese-, Informations- und Medienkompetenz und bieten eine breite Medienunterstützung für Schule und Unterricht, vgl. Bibliotheksportal „Bibliothek und Schule - zwei starke Partner“.
In zahlreichen Bundesländern wurde durch Vereinbarungen zwischen den für Schulen zuständigen Ministerien und den Landesverbänden des Deutschen Bibliotheksverbandes die Grundlage für die Zusammenarbeit gelegt. In manchen Bundesländern finden sich solche Kooperationen auch im Bibliotheksgesetz verankert.
Vor Ort bilden häufig Kooperationsvereinbarungen von Öffentlichen oder Wissenschaftlichen Bibliotheken mit Schulen die Basis für eine verlässliche Zusammenarbeit.

In Bayern werden Öffentliche und Wissenschaftliche Bibliotheken, die besonders intensiv und beispielhaft mit Schulen zusammenarbeiten, mit dem Gütesiegel „Bibliotheken – Partner der Schulen” ausgezeichnet. Für Schulbibliotheken gibt es dort seit 2020 das Gütesiegel Treffpunkt Schulbibliothek – Fit in Medien!. In Rheinland-Pfalz wird das Zertifikat und Siegel „Bildungspartner Bibliothek und Schule” vergeben.

Das große Potential der Kooperation von Schulen und Bibliotheken ist u. a. in mehreren Publikationen und Positionspapieren des dbv dargelegt.

Auch die IFLA-Richtlinien für Schulbibliotheken enthalten einen auffordernden Passus zur Kooperation: „Ein/Eine Schulbibliothekar/in sollte wenn möglich auch Verbindungen zu anderen Bibliotheksgruppen innerhalb der erweiterten Gemeinschaft haben, inklusive zu öffentlichen Bibliotheken und Bibliotheksverbänden. Um die Dienstleistungen einer Bibliothek für Kinder und Jugendliche in einer bestimmten Gemeinschaft zu verbessern, sollten Schulbibliotheken und öffentlichen Bibliotheken bestrebt sein, zusammenzuarbeiten. Eine schriftliche Kooperationsvereinbarung sollte folgendes enthalten: übliche Maßnahmen für eine Zusammenarbeit; Spezifikation und Definition der Kooperationsbereiche; Abklärung der wirtschaftlichen Folgen und Art der Aufteilung der Kosten; sowie ein festgelegter Zeitraum für diese Zusammenarbeit. Beispiele für Kooperationsbereiche sind gemeinsame Personalausbildung, kooperativer Bestandsaufbau und Programmieren, Koordination der elektronischen Dienstleistungen und Netzwerke; Klassenausflüge zur öffentlichen Bibliothek; gemeinschaftliches Lesen und Leseförderung und gemeinsames Marketing von Bibliotheksdienstleistungen für Kinder und Jugendliche.“. (S. 31 der deutschen Übersetzung)